Statuten

 

1 Name und Sitz

1.1 Unter dem Namen Capri Club Schweiz Suisse Svizzera besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.

1.2 Die Vereinsadresse ist diejenige des Präsidenten.

1.3 Die Kontoadresse ist diejenige des Kassier.

2 Sinn und Zweck

2.1 Der Verein ist die Dachorganisation der Ford Capri Club’s in der Schweiz.

2.2 Der Verein ist Informationsorgan für Einzelfahrer.

2.3 Die Ziele des Vereins bestehen in der Koordination von Aktivitäten und der Austausch von Informationen mit gleichgesinnten Organisationen im In- und Ausland im Zusammenhang mit dem Ford Capri.

3 Aktivitäten

Aktivitäten wie jährliche Versammlung, Treffen, Studienreisen, Ausfahrten, Besichtigungen und ähnliche Veranstaltungen werden von den Mitgliedern an der Versammlung zusammen gestellt.

4 Mitgliedschaften

4.1 Mitglieder Kategorien:

4.1.1 Aktiv-Mitgliedschaften für Capri-Club’s.

4.1.2 Aktiv-Mitgliedschaften für Einzelfahrer.

4.2 Mitgliedschafts-Bedingungen:

4.2.1 Antragsteller für eine Mitgliedschaft können Ford Capri-Club’s mit eigenen Statuten sowie Einzelfahrer sein.

4.2.2 Neue Mitglieder werden durch die Versammlung aufgenommen.

4.3 Eintrittsbedingungen:

4.3.1 Der definitive Eintritt von Neumitgliedern erfolgt an der nächsten Versammlung.

4.3.2 Als provisorisches Eintrittsdatum gilt der Tag, an welchem der Mitglieder-Beitrag bezahlt wird.

4.3.3 Für Eintritte bis 30. Juni wird der ganze, ab 01. Juli der halbe Jahresbeitrag fällig.

4.4 Austritte:

4.4.1 Austritte sind jederzeit möglich, müssen jedoch schriftlich erfolgen.

4.4.2 Einbezahlte Beiträge verfallen zu Gunsten des Vereins. In Ausnahmefällen entscheidet die Versammlung über eine Rückerstattung.

4.4.3 Capri Clubs welche unentschuldigt der Versammlung fern bleiben, werden vom Verein ausgeschlossen.

4.4.4 Wer den Jahresbeitrag nicht in der vorgesehenen Frist bezahlt, wird vom Verein ausgeschlossen.

4.5 Rechte der Mitglieder:

4.5.1 Aktives Mitbestimmungs- und Wahlrecht für Capri Clubs.

4.5.2 Einzelfahrer werden zu den Versammlungen eingeladen, haben jedoch kein Stimmrecht.

4.5.3 Teilnahme an allen Aktivitäten des Vereins.

4.5.4 Volle Nutzung finanzieller oder anderer Vergünstigungen, die dem Verein zugänglich sind.

4.5 Pflichten der Mitglieder:

4.5.1 Die Interessen und die Ziele des Vereins sind zu wahren.

4.5.2 Die Mitglieder-Beiträge sowie alle Auslagen, die nicht von der Vereinskasse getragen werden, sind termingerecht zu bezahlen.

4.5.3 Capri Clubs haben an die Vereins-Versammlung ein Clubmitglied zu delegieren.

4.6 Mitglieder-Beiträge:

4.6.1 Der Jahresbeitrag für Capri Clubs beträgt CHF 40.—, für Einzelfahrer CHF 10.— und kann von der Versammlung angepasst werden.

4.6.2 Die Zahlung des Jahres-Beitrages erfolgt jeweils an der ersten Versammlung des Jahres oder innert 30 Tagen nach der Versammlung mittels Einzahlungsschein auf das Clubkonto.

4.6.3 Nichtbezahlen der Beiträge zieht den automatischen Ausschluss aus dem Verein nach sich.

5 Organisation

5.1 Die Generalversammlung / Jahresversammlung

5.1.1 Die Versammlungen werden vom Vorstand einberufen so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn 3 der Mitglieder dies verlangen, mindestens jedoch einmal pro Jahr. Die Einberufung zu den Versammlungen erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe der Traktandenliste, spätestens 30 Tage vor der Versammlung. Anträge der Mitglieder müssen spätestens drei Tage vor der Versammlung schriftlich dem Präsidenten vorliegen.

5.1.2 Jeder Club delegiert mindestens 1 Mitglied an die Versammlung und hat dort 1 Stimme.

5.1.3 Einzelfahrer sind teilnahmeberechtigt, haben jedoch keine Stimme.

5.1.4 Die Versammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.

5.1.5 An der Versammlung wird durch den Aktuar ein Protokoll erstellt und an alle Mitglieder verteilt.

5.1.6 An der Generalversammlung werden unter anderem folgende Geschäfte traktandiert:

1. Begrüssung und Apell

2. Wahl der Stimmenzähler

3. Protokoll der letzen Versammlung

4. Mutationen

5. Jahresrechnung

6. Mitgliederbeiträge

7. Jahresprogramm

8. Wahl des Vorstandes

9. Wahl des Revisors

10. Verschiedenes

5.2 Vorstand

5.2.1 Die Leitung des Vereins wird einem Vorstand mit mindestens 3 Mitgliedern übertragen. Es sind dies der Präsident, der Kassier und der Aktuar.

5.2.2 Der Vorstand wird für die Dauer eines Jahres gewählt.

5.2.3 Die Versammlung beschliesst die Erweiterung des Vorstandes.

5.2.4 Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führt der Präsident, in finanziellen Belangen der Kassier.

5.3 Revisor

5.3.1 Die Jahresversammlung wählt für eine Amtsdauer von zwei Jahren einen Rechnungsrevisor.

5.3.2 Der Revisor prüft die Jahresrechnung und den Vermögensbestand des Vereins.

5.3.3 Der Revisor hat sich vom vorhanden sein der ausgewiesenen Gelder und Vermögenswerte zu überzeugen.

5.3.4 Der Revisor fertigt einen schriftlichen Bericht zur Genehmigung durch die Jahresversammlung an.

 

6 Finanzen

6.1 Als finanzielle Mittel gelten:

6.1.1 Beiträge, die von den Mitgliedern einbezahlt werden.

6.1.2 Unterstützungen oder Schenkungen jeglicher Art.

6.1.3 Erträge aus Anlässen.

6.1.4 Erträge, die aus den finanziellen Mitteln erwirtschaftet werden.

6.2 Verwendung der finanziellen Mittel:

6.2.1 Aktivitäten gemäss Punkt 3.1 (nach Versammlungsbeschluss).

6.2.2 Finanzierung von Porto und Spesen.

6.2.3 Informationen an die Mitglieder.

6.2.4 Öffentlichkeitsarbeit.

 

6.3 Finanzielle Verwaltung:

6.3.1 Die finanziellen Mittel werden auf einem Postkonto (ev. Sparkonto) und einer Bargeldkasse durch den Kassier verwaltet.

6.3.2 Der Kassier legt jeweils an der Generalversammlung einen vollständigen Kassenbericht vor.

 

7 Allgemeine Bestimmungen

7.1 Jedes Miedlied hat sich an die Statuten zu halten.

7.2 Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

8 Auflösung und Vermögen

8.1 Solange 3 Capri Clubs für den Fortbestand des Vereins stimmen kann er nicht aufgelöst werden.

8.2 Bei Auflösung des Vereins fliesst das gesamte Vermögen in eine Nachfolgeorganisation. Wenn es keine Nachfolgeorganisation gibt, wird das Geld der Schweizerischen Paraplegikerstiftung, St. Alban- Vorstadt 110, in 4052 Basel, gestiftet.

 

 

 

Capri Club Schweiz Suisse Svizzera

 

 

 

 

Die Statutenrevision wurde an der Versammlung vom 14. Mai 2005 vorgenommen, einstimmig genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.

 

Statutenrevisionen:

11. Januar 1988

20. Januar 1996

17. Mai 2003

14. Mai 2005

 

 

 

4552 Derendingen, 1. Juni 2005

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